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Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
2012/S 2-003013
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)
Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadtverwaltung Kurort Oberwiesenthal
Bürgermeister Ernst
Markt 8
09484 Kurort Oberwiesenthal
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 37348 1550-25
Telefax: +49 37348 1550-42
E-Mail: stadt@oberwiesenthal.de
Ausschreibung- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:die ober genannten Kontakstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die ober genannten Kontaktstellen.
I.2)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)
Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
ABSCHNITT II: Auftragsgegenstand
II.1)
Beschreibung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Breitbandversorgung des Ortsteils Hammerunterwiesenthal der Stadt Kurort Oberwiesenthal unter Nutzung eines Leerrohrnetzes.
II.1.2)
Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 5: Telekommunikation
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Stadt Kurort Oberwiesenthal, OT Hammerunterwiesenthal.
NUTS-Code DED1
II.1.3)
Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag.
II.1.4)
Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)
Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die Stadt Kurort Oberwiesenthal beabsichtigt im Ortsteil Hammerunterwiesenthal die Verfügbarkeit von zuverlässiger und hochwertiger Breitbandtechnologie zu vertretbaren Preisen herstellen zu lassen. Der Freistaat Sachsen fördert den Zugang zu leistungsfähigen und breitbandigen Internet-Diensten in ländlichen Räumen, in denen bisher keine oder nur unzureichende Möglichkeiten zur Nutzung dieser Internet-Dienste zu vertretbaren Preisen bestehen. Mit Hilfe dieses Vergabeverfahrens sollen in dem als unterversorgt ermittelten Ortsteil Hammerunterwiesenthal nach Maßgabe der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Integrierten Ländlichen Entwicklung (RL ILE/2007) Breitbandinfrastrukturen geschaffen werden. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Stadt Kurort Oberwiesenthal, ein Leerrohrnetz zu errichten, das allen Netzwerkbetreibern zur Versorgung des Ortsteils Hammerunterwiesenthal diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt wird. Dafür wurde bereits eine Entwurfsplanung erstellt, die von den Bewerbern eingesehen werden kann. Ziel des Vergabeverfahrens ist die Ermittlung eines Netzwerkbetreibers, der zusichert, unter Nutzung dieser Leerrohrinfrastruktur die Breitbandversorgung entsprechend der RL ILE/2007 im Ortsteil Hammerunterwiesenthal für mindestens 7 Jahre vorzunehmen. Die Ausschreibung erfolgt öffentlich sowie technologie- und anbieterneutral. Die Bieter haben im Rahmen des Verhandlungsverfahrens die Möglichkeit, alternative Leerrohrnetzkonzepte vorzuschlagen, welche sie benötigen, um die Breitbandversorgung zuzusichern. Den Zuschlag erhält der Bieter, welcher mit den niedrigsten öffentlichen Leistungen die technischen und formalen Anforderungen zur Erreichung des Zuwendungszewckes gewährleistet. Zwingende technische und formale Anforderungen an die Netzwerkbetreiber: 1.) in der Regel (vgl. dazu: 2.) zu erreichende Mindestübertragungsraten: 25 Mbit/s downstream und bei nachgewiesenen gewerblichen Bedarf 25 Mbit/s upstream zu vertretbaren Preisen; 2.) es ist auch die Bereitstellung von Leerrohren mit oder ohne Kabel von dieser Regelung umfasst, wenn durch die Maßnahme selbst zunächst nur ein weniger leistungsfähiges Netz entsteht, solange der entstehende Netzabschnitt selbst in der Lage wäre, entsprechende technische Parameter zu erfüllen und sich ein überörtliches, bspw. von einer Kommune mit einer Nachbargemeinde und dem Landkreis abgestimmtes, Gesamtkonzept zur Herstellung eines NGA-Netzes einfügt; 3.) Offener Zugang auf Vorleistungsebene (vgl. dazu: 4.) nach dem Verfahren sowie den Kriterien für die Preisfestsetzung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) mit Angaben zur technischen Herstellung der Anbieter- und Nutzerneutralität einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise, die Lösung muss eine tatsächliche und vollständige Entbündelung erlauben und alle verschiedenen Arten von Netzzugängen (einschließlich Glasfaser- und Bitstrom-Zugang) bieten; 4.) ergänzend zur Regulierung der Vorleistungspreise nach den Bestimmungen des TKG können dem geförderten Anbieter bei Konflikten mit einem anderen, am Zugang zur geförderten Infrastruktur interessierten Anbieter von der öffentlichen Hand Vorleistungspreise verbindlich vorgegeben werden, wenn und soweit sich der Konflikt auf ein Vorleistungsprodukt bezieht, für das die Bundesnetzagentur bereits regulierte Preise festgelegt hat. Eine Vorgabe von Vorleistungspreisen kommt nur in Betracht, wenn sich die Anbieter innerhalb einer angemessenen Frist nicht einigen konnten; 5.)Meldebestätigung der Bundesnetzagentur gem. § 6 TKG; 6.) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit, Zahl der Anschlüsse) der technischen Lösung (NGA-Netzfähigkeit) 7.) Angaben zum Ort, Art und Umfang der erforderlichen Leitungen. Die Verfügbarkeit der Breitbandtechnologie mit den vereinbarten Mindestübertragungsraten soll nach Möglichkeit innerhalb eines Jahres nach Vergabe des Auftrages sichergestellt werden. Durch die Maßnahme soll die Verfügbarkeit der Versorgung innerhalb des gesamten im Zusammenhang bebauten Ortsteils Hammerunterwiesenthal sichergestellt werden. Die Stadt Kurort Oberwiesenthal bittet daher um die Einreichung von Angeboten zur Schließung der bestehenden Versorgungslücken mit hochwertigen Breitbandanschlüssen unter Nutzung der zu errichtenden Leerrohrinfrastruktur. Zum Teilnehmerwettbewerb werden im ersten Schritt unter Verweis auf III.2) und IV.1)der Bekanntmachung Bewerbungen von Netzwerkbetreibern um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren erwartet. Die Ermittlung des Zuschlags an einen der Bieter erfolgt im zweiten Schritt auf Basis der eingereichten Angebote im Rahmen des Verhandlungsverfahrens.
II.1.6)
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
64210000, 72000000
II.1.7)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)
Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2)
Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)
Gesamtmenge bzw. -umfang:
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines / mehrerer Versorgungsverträge mit einer Laufzeit von 7 Jahren, wobei eine bestimmte Abnahmemenge nicht garantiert werden kann. Die nachfolgenden Prognosen sind daher unverbindlich: Insgesamt werden im Ortsteil Hammerunterwiesenthal ca. 170 Haushalte und ca.21 Gewerbebetriebe erfasst. Die kumulierte Gesamtnachfrage nach Breitbandinternet, die sich zusätzlich zu der bisherigen Nachfrage aufgrund der erweiterten Breitbandverfügbarkeit ergibt, wird auf ca. 99 Haushalte und ca. 16 Gewerbebetriebe geschätzt. Die detaillierte Aufschlüsselung des prognostizierten Bedarfes nach potenziellen Nutzergruppen (Gewerbe, Land- und Forstwirtschaftliche Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und private Haushalte) kann den Datenblättern der Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse, abrufbar bei der Kontaktstelle, entnommen werden. Die Entwurfsplanung kann ebenfalls bei der Kontaktstelle abgefordert werden.
II.2.2)
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)
Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
III.1.1)
III.1.2)
III.1.3)
III.1.4)
Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)
Teilnahmebedingungen
III.2.1)
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung zu § 6 EG Abs.4 VOL/A, § 6 EG Abs.6 VOL/A, § 7 EG Abs.8 VOL/A gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt abzugeben. Die Eigenerklärung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter zu erfolgen. Die Eigenerklärung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung in der Eigenerklärung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag/der Frist zur Angebotsabgabe zu geben. Unvollständige Teilnahmeanträge können vom Verfahren ausgeschlossen werden.
III.2.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung zu § 7 EG Abs.2 Buchstabe d VOL/A sowie zur Anzahl der Mitarbeiter (gesamt und für vergleichbare Leistungen) gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt abzugeben. Die Eigenerklärung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter zu erfolgen. Die Eigenerklärung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung in der Eigenerklärung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag / der Frist zur Angebotsabgabe zu geben. Unvollständige Teilnahmeanträge können vom Verfahren ausgeschlossen werden.
III.2.3)
Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung zu § 7 EG Abs.3 Buchstabe a VOL/A gemäß einem beider in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt abzugeben. In der Eigenerklärung werden Angaben zu abgeschlossenen Referenzprojekten der letzten 3 Jahre im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) verlangt. In der Eigenerklärung werden zusätzlich Angaben zu abgeschlossenen Referenzprojekten der letzten 3 Jahre für mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen, insbesondere zu Projekten im Bereich Netzerrichtung und -betrieb, verlangt. Anerkannt werden nur für mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen, bei denen die Netzerrichtung abgeschlossen ist. Bei den Vertragsverhältnissen muss es sich um laufende Vertragsverhältnisse zur Bereitstellung von Breitbandinternetzugängen handeln. Die Eigenerklärung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter zu erfolgen. Die Eigenerklärung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung in der Eigenerklärung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag / der Frist zur Angebotsabgabe zu geben. Unvollständige Teilnahmeanträge können vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestens 1 Referenzprojekt der letzten 3 Jahre im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik (IKT).
III.2.4)
Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)
Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)
Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)
Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Verfahrensart
IV.1.1)
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren): nein
IV.1.2)
Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)
Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote: ja
IV.2)
Zuschlagskriterien
IV.2.1)
Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)
Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)
Verwaltungsangaben
IV.3.1)
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
IV.3.2)
Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags:
nein
IV.3.3)
Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 27.01.2012 - 10:00 Uhr
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
03.02.2012 - 10:00 Uhr
IV.3.5)
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
deutsch.
IV.3.7)
Bindefrist des Angebots
IV.3.8)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: ja
Angabe der Vorhaben und/oder Programme: Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandversorgung nach Ziffer A 1.4 der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Integrierten Ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen (RL ILE/2007). Ergänzend zu den geltenden Rechtsgrundlagen der RL ILE/2007 sind folgende Entscheidungen der GD Wettbewerb zu beachten: Staatliche Beihilfe N368/2009 in Verbindung mit N 115/2008 - Deutschland; Staatliche Beihilfe N 383/2009 in Verbindung mit N150/2008 - Freistaat Sachsen; Staatliche Beihilfe N 53/2010. Die Verfahrensbestimmungen zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum nach der RL ILE/2007 sind neben den Bestimmungen der RL ILE/2007 zwingend einzuhalten, um insbesondere der beihilferechtlichen Rahmensetzung der EU-Kommission zu genügen.
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Zum jetzigen Teilnahmewettbewerb werden Bewerbungen von Wirtschaftsteilnehmern um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren erwartet. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt anschließend auf Basis der einzureichenden Angebote im Rahmen des Verhandlungsverfahrens. Schriftliche Anfragen/Fragen sowie Anfragen/Fragen per Fax oder E-Mail werden beantwortet, soweit sie spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag bzw. vor Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen. Mündliche und fernmündliche Anfragen/Fragen werden nicht beantwortet. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft nach den Vorgaben der Vergabeunterlagen ist bei Auftragsvergabe vorzulegen. Die Meldebestätigung nach § 6TKG ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers unverzüglich vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben, sofern (1) der/die Bewilligungsbescheide zur Breitbandförderung nach den Förderbestimmungen des Freistaates Sachsen nicht erlassen werden oder (2) eine Bewilligung von Fördermitteln ganz oder teilweise nicht erfolgt. Vor der Zuschlagserteilung ist ein Beschluss des Stadtrates über die beabsichtigte Zuschlagserteilung erforderlich. Eine Zuschlagserteilung kann ohne den entsprechenden Beschluss nicht erfolgen bzw. steht unter der aufschiebenden Bedingung eines solchen Beschlusses.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Landesdirektion Leipzig, 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postfach 10 13 64
04013 Leipzig
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 341 977-0
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Fax: +49 341 977-1049
VI.4.2)
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber weist weiter darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag auch dann unzulässig ist, soweit der Bieter den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntnis, gerügt hat.
VI.4.3)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Landesdirektion Leipzig, 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postfach 10 13 64
04013 Leipzig
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 341 977-0
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Fax: +49 341 977-1049
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03.01.2012
